Gesetz auf den Weg gebracht. Berliner Senat besiegelt Verbeamtung von Lehrkräften
Berliner Lehrerinnen und Lehrer werden künftig wieder verbeamtet. Darauf einigten sich die Mitglieder der rot-grün-roten Landesregierung in ihrer Sitzung am Dienstag.
Damit setzt der Senat eines seiner wichtigsten und bereits in der Sondierungsphase der Koalition verabredeten Vorhaben um. Die Rückkehr zur Lehrerverbeamtung gilt als unausweichlich, wenn Berlin es auch nur ansatzweise schaffen will, den Unterricht abzusichern. Ein Drittel der Kollegien besteht bereits aus Quereinsteigern, etwa 1000 Stellen sind zurzeit nicht besetzt.
Das sogenannte Artikelgesetz, über das nun der Senat berät, dient der rechtlichen Absicherung des Vorhabens. Es regelt Details zum Statuswechsel der Bestandslehrer, also der schon länger tätigen angestellten Lehrkräfte. Im Abgeordnetenhaus soll das Gesetz im Januar beschlossen werden, also noch vor der Wiederholungswahl am 12. Februar.
Für Lehrerinnen und Lehrer, die aus alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können oder aus persönlichen Gründen darauf verzichten, will Rot-Grün-Rot einen Nachteilsausgleich einführen. Darüber, wie und in welcher Höhe dieser ausgestaltet werden soll, hatten Bildungs- und Finanzverwaltung Tagesspiegel-Informationen zufolge zuletzt gerungen. Letztendlich wurde der Nachteilsausgleich in einer Protokollnotiz zum Gesetz vereinbart, hieß es am Dienstag von Teilnehmern der Sitzung.
Über die Verbeamtung hinaus sollen mehrere Gesetze und Verordnungen geändert werden. Dazu zählt unter anderem die Anhebung des Maximalalters, bis zu dem verbeamtet werden kann. Künftig sollen Lehrkräfte bis zu 52 Jahren verbeamtet werden können, in Ausnahmefällen können diese sogar älter sein. Auch die bislang bestehende Zuverdienstgrenze, die für pensionierte Lehrkräfte gilt, soll abgeschafft werden.
Zudem soll geregelt werden, dass angestellte Lehrkräfte, die ein Beförderungsamt innehaben und ihre Eignung für dieses Amt in einer Erprobungszeit nachgewiesen haben, abweichend vom bisherigen Laufbahngesetz „in dem ihrer Funktionsstelle entsprechenden Beförderungsamt in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingestellt werden“. (mit dpa)
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